Transparenz in homöopathischer Dosis
Warum die Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz für Indie-Labels keine Verbesserungen bringen wird.
Auch das Verwertungsgesellschaftengesetz wird novelliert, weil es an eine ab Mitte 2016 geltende neue EU-Richtlinie angepasst werden muss. Der Entwurf sieht ein bisschen mehr Transparenz vor, doch werden die grundsätzlichen Probleme beim Kräfteverhältnis innerhalb der Verwertungsgesellschaften leider nicht adressiert: Die Großen entscheiden, während die Kleinen darauf vertrauen müssen, dass sie eh nicht unfair behandelt werden.
Die Novelle bringt marginale Veränderungen
Schade um eine weitere vergebene Gelegenheit, denn es ändert sich nicht wirklich etwas:
- Verteilungsregeln und Mittelverwendung der SKE-Fonds mussten schon bisher allen Berechtigten auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Nun sollen Regelwerk und Jahresberichte auf der Webseite der Aufsichtsbehörde auch für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein.
Das wird nicht viel bringen, denn oft ist das Regelwerk mit seinen konkreten Auswirkungen nur für direkt Betroffene verständlich. Und die Jahresaufstellungen über die Verwendung der Mittel aus den "Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen" (SKE) waren bereits bisher bei manchen Verwertungsgesellschaften nicht aussagekräftig, weil auch große Beträge unter sehr unscheinbaren Überschriften und schön klingenden Bezeichnungen bloß aufgelistet wurden. Mit dem Hinweis auf Datenschutz werden konkrete Namen von EmpfängerInnen und konkrete Projektbechreibungen etwa von der LSG der ProduzentInnen nicht veröffentlicht - der SKE der Austro Mechana macht dies aber sehr wohl. Gelten hier etwa verschiedene Datenschutzgesetze?
Transparenz + Demokratie = Verteilungsgerechtigkeit
Das Grundproblem bleibt bestehen: Während laut zeitgemäßem Demokratieverständnis seit mindestens 100 Jahren das Prinzip "1 Kopf = 1 Stimme" gilt, gibt es in vielen Verwertungsgesellschaften nach wie vor ein Zensus-Wahlrecht: Das Stimmgewicht wird durch die Höhe der jährlichen Ansprüche bestimmt. So können in der LSG der ProduzentInnen die drei internationalen Konzerne problemlos mit Stimmenmehrheit entscheiden.
LSG: 3 Konzerne überstimmen 3.000 Indie-Labels
Egal ob es darum geht, wer in der LSG der ProduzentInnen im Kontrollbeirat sitzt, wie die Verteilungsregeln gestaltet werden oder welche sozialen und kulturellen Projekte/Einrichtungen gefördert werden: Drei internationale Konzerne haben die Stimmenmehrheit über dreitausend Indie-Labels und entscheiden.
Der VTMÖ wird seine Bedenken gegen diese eklatanten Defizite an demokratischen Standards so wie bereits im Rahmen der entsprechenden EU-Richtlinie auch im Begutachtungsverfahren zur aktuellen Gesetzesnovelle in Österreich erneut einbringen. Es ist unerträglich, dass wir weiterhin bloß darauf vertrauen dürfen, dass in der LSG eh verantwortungsvoll und fair entschieden wird. Wir Indies stellen die Mehrheit dar und fordern demokratische Entscheidungsprozesse. Berücksichtigung und Schutz der Interessen von Minderheiten wäre für uns selbstverständlich.