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3. Corona-Hilfsprogramm der Label-LSG

Es gibt Licht am Ende des Tunnels: Kleinere Live-Shows werden wieder möglich und bald auch größere. Doch die Musikwirtschaft wird noch lange unter den Folgen der Pandemie leiden. So freuen wir uns sehr über das nunmehr bereits dritte Hilfsprogramm der Label-LSG, das aus 3 Elementen besteht:

Sonder-Produktionsförderung für Kleinstlabels

So wie bereits im ersten Pandemiejahr wird die Produktionsförderung auch heuer wieder für Kleinstlabels geöffnet, die bei der letzten LSG-Auszahlung im September 2020 zwischen € 250 und € 500 an Tantiemen auf der Abrechnung hatten. Diese Gruppe bezugsberechtigter Labels kann auch heuer wieder um Produktionsförderung in Höhe von bis zu € 500 ansuchen.

Antragstellung bis 31.12.2021 mit diesem Formular.

Tipps zur Sonder-Produktionsförderung: Es gilt der Netto-Gesamtbetrag der letzten LSG-Audio- bzw. Video-Hauptabrechnung (vor Aufschlag der USt. und vor Abzug der Verwaltungskosten). In Fällen, wo es nach einer Reklamation zu einer Nachzahlung kam, gilt die Summe beider Auszahlungsbeträge. Die Produktionskosten müssen in den 12 Monaten vor Antragstellung nachweislich im Zusammenhang mit einem Artistalbum oder 3 Singles angefallen sein, wobei die Singles vom selben Artistprojekt sein müssen und Remixversionen etc. nicht gelten.

Produktionsförderung - Beträge verdoppelt

Auch die Produktionsförderung für alle bezugsberechtigten Labels ab einer Netto-Auszahlungssumme von € 500 im vergangenen September wird wiederum verdoppelt. Die Höhe der verdoppelten Fördersumme richtet sich nach der Höhe des letzjährigen Tantiemenbezugs.

Audio:

  • Tantiemenbezug € 500 - € 1.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 1.000
  • Tantiemenbezug € 1.000 - € 5.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 1.500
  • Tantiemenbezug € 5.000 - € 10.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 3.000
  • Tantiemenbezug € 10.000 - € 30.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 5.000
  • Tantiemenbezug € 30.000 - € 100.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 10.000

Antragstellung bis 31.1.2022 mit diesem Formular.

Video:

  • Tantiemenbezug € 500 - € 1.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 1.000
  • Tantiemenbezug € 1.000 - € 5.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 1.500
  • Tantiemenbezug € 5.000 - € 10.000: Doppel-Förderung 2021 bis zu € 3.000

Antragstellung bis 31.1.2022 mit diesem Formular.

Tipps zu Audio- und Video-Produktionsförderungen: Die Förderung kann auf eine oder mehrere eingereichte Produktionen entfallen. Die Förderkategorie ergibt sich aus dem Netto-Gesamtbetrag der letzten LSG-Audio- bzw. Video-Hauptabrechnung (vor Aufschlag der USt. und vor Abzug der Verwaltungskosten). In Fällen, wo es nach einer Reklamation zu einer Nachzahlung kam, gilt die Summe beider Auszahlungsbeträge.

Neben Alben-Produktionen können erstmals auch Einzeltitel gefördert werden. Voraussetzung ist eine Abfolge von zumindest 3 Titeln desselben Künstlers/derselben Künstlerin/Band, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten veröffentlicht werden. Es darf sich dabei nicht um 3 Versionen ein- und derselben Titels (etwa Studio, Live, Remix) handeln, sondern um 3 originäre Titel.

Label-Projektförderung

Diese gestaffelte Strukturförderung richtet sich an mittelgroße Bezugsberechtigte, die am Musikstandort Österreich aktiv sind, und soll die Struktur dieser produzierenden Labels stabilisieren. Es gilt allerdings, eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen:

  • Tantiemenbezug bei der letzten Audio-Hauptverteilung der LSG-Produzenten zwischen € 1.000 und € 45.000 (Nettobezug vor Aufschlag der
    USt. und vor Abzug der Verwaltungskosten)
  • Min 2 und max 10 Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalente inkl. Eigentümer*innen, auch freie Mitarbeiter*innen)
  • Labelumsatz im letzten Geschäftsjahr: mind. € 50.000 und max. € 1,5 Mio
  • Label muss im Zeitraum von Juli 2019 bis September 2021 mindestens 4 Artistalben/Neuproduktionen in Österreich veröffentlicht haben. Alternativ auch 3 Artistalben plus 3 Singles, wobei letztere vom selben Artistprojekt sein müssen und Remixversionen etc. nicht gelten. Veröffentlichungen von reinen Lizenzprodukten zählen nicht!
  • Kosten in Höhe des angesuchten Förderbetrags müssen nachgewiesen werden
  • Bereits bezogene Förderungen für Alben oder Einzeltitel reduzieren den maximal Projektförderbetrag
  • Förderbeträge je nach Höhe des letzten Tantiemenbezugs:
    • Bezug bis € 5.000 / Förderung € 10.000 (max.)
    • Bezug bis € 10.000 / Förderung € 15.000 (max.)
    • Bezug bis € 45.000 / Förderung € 25.000 (max.)

Antragstellung bis 31.12.2021 mit diesem Formular.

Hier geht es zu den Original-Infos auf der Webseite der Label-LSG

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