Förderprogramme der Label-LSG im Jahr 2024
Auch im Jahr 2024 vergibt die Label-LSG Förderungen aus dem sogenannten SKE-Fonds, welcher mit 50% der Einnahmen aus der Speichermedienvergütung dotiert wird. Wir schätzen den niederschwelligen und unbürokratischen Zugang (ab € 250 Nettosumme der Jahresabrechnung) und darüber freuen wir uns besonders, weil sich der VTMÖ ja lange Zeit dafür eingesetzt hatte. Auch bei den Label-Projektförderungen bleibt die Zugangsschwelle bei € 500 Nettosumme der Jahresabrechnung. Wenn wir die zuletzt beträchtliche Inflation berücksichtigen, sind die beiden Zugangsschwellen sogar im Verhältnis niedriger geworden.
Wichtiger Tipp! Da sowohl die maximale Höhe der Produktionsförderung als auch der Label-Projektförderung von der Nettosumme der zuletzt erhaltenen Jahresabrechnung abhängen, gilt es abzuwägen: Wer heuer einen höheren Abrechnungsbetrag als im letzten Jahr erwartet, sollte mit den Antragstellungen bis Ende September (Zeitpunkt der nächsten Ausschüttung) warten. Wer aber heuer vermutlich einen niedrigeren Abrechnungsbetrag zu erwarten hat, sollte bereits vor Mitte September die Anträge einreichen. Beide Förderungen können ab sofort bis 31.12.2024 beantragt werden.
Produktionsförderung
Die Abwicklung erfolgt erfreulich unbürokratisch. Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach der Höhe des letzjährigen Tantiemenbezugs.
Audio:
- Tantiemenbezug € 250 - € 1.000: Förderung 2022 bis zu € 600
- Tantiemenbezug € 1.000 - € 5.000: Förderung 2022 bis zu € 900
- Tantiemenbezug € 5.000 - € 10.000: Förderung 2022 bis zu € 1.800
- Tantiemenbezug € 10.000 - € 30.000: Förderung 2022 bis zu € 3.000
- Tantiemenbezug € 30.000 - € 100.000: Förderung 2022 bis zu € 6.000
Antragstellung bis 31.12.2024 mit diesem Formular.
Video:
- Tantiemenbezug € 250 - € 1.000: Förderung 2021 bis zu € 600
- Tantiemenbezug € 1.000 - € 5.000: Förderung 2021 bis zu € 900
- Tantiemenbezug € 5.000 - € 10.000: Förderung 2021 bis zu € 1.800
Antragstellung bis 31.12.2024 mit diesem Formular.
"Diversity-Booster": Die Förderbeträge für eingereichte Produktionen, an denen zumindest die Hälfte der beteiligten Personen weiblich, divers oder gender-offen sind, werden pauschal um € 1.000,- erhöht. Dies bedeutet, dass speziell kleine Labels mit niedrigen Fördersummen durch diesen zusätzlichen Pauschalbetrag überdurchschnittlich profitieren werden – vorausgesetzt die eingereichten Projekte sind bunt. Wir begrüßen diesen „Diversity-Booster“ ausdrücklich und beglückwünschen die Label-LSG zu dieser Neuerung aus dem Jahr 2023!
Tipps zu Audio- und Video-Produktionsförderungen: Die Förderung kann auf eine oder mehrere eingereichte Produktionen entfallen. Die Förderkategorie ergibt sich aus dem Netto-Gesamtbetrag der letzten LSG-Audio- bzw. Video-Hauptabrechnung (vor Aufschlag der USt. und vor Abzug der Verwaltungskosten). In Fällen, wo es nach einer Reklamation zu einer Nachzahlung kam, gilt die Summe beider Auszahlungsbeträge.
Neben Alben-Produktionen können auch Einzeltitel gefördert werden. Voraussetzung ist eine Abfolge von zumindest 3 Titeln desselben Artists, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten veröffentlicht werden. Es darf sich dabei nicht um 3 Versionen ein- und derselben Titels (etwa Studio, Live, Remix) handeln, sondern um 3 originäre Titel.
Die Produktionskosten müssen im Jahr 2024 angefallen sein und durch Rechnungskopien nachgewiesen werden.
Label-Projektförderung
Hierbei handelt es sich um eine Strukturförderung für mittelgroße Labels, die am Musikstandort Österreich aktiv sind, und soll die Struktur
dieser produzierenden Labels stabilisieren. Es gilt allerdings, eine
Reihe von Bedingungen zu erfüllen:
- Tantiemenbezug bei der letzten Audio-Hauptverteilung der LSG-Produzenten zwischen € 500 und € 60.000 (Nettobezug vor Aufschlag der USt. und vor Abzug der Verwaltungskosten)
- Min 2 und max 10 Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente inkl. Eigentümer:innen, auch freie Mitarbeiter:innen)
- Labelumsatz im letzten Geschäftsjahr: mind. € 50.000 und max. € 1,5 Mio
- Label muss im Zeitraum von Oktober 2023 bis Dezember 2024 mindestens 3 Artistalben/Neuproduktionen in Österreich veröffentlicht haben (inkl. aktueller Planungen). Alternativ auch 2 Artistalben plus 3 Singles, wobei letztere vom selben Artistprojekt und innerhalb von 12 Monaten veröffentlicht werden müssen (keine Remixversionen etc.). Veröffentlichungen von reinen Lizenzprodukten zählen nicht!
- Kosten in Höhe des angesuchten Förderbetrags müssen nachgewiesen werden
- Bereits bezogene Produktionsförderungen für Alben oder Einzeltitel reduzieren den maximal Projektförderbetrag
- Förderbeträge je nach Höhe des letzten Tantiemenbezugs:
- Bezug bis € 1.000 / Förderung € 5.000 (max.)
- Bezug bis € 2.500 / Förderung € 7.500 (max.)
- Bezug bis € 5.000 / Förderung € 10.000 (max.)
- Bezug bis € 7.500 / Förderung € 12.500 (max.)
- Bezug bis € 60.000 / Förderung € 15.000 (max.)
Antragstellung bis 31.12.2024 mit diesem Formular.
Hier geht es zu den Original-Infos auf der Webseite der Label-LSG