Copyright Directive: Jahrhunderterfolg für Musikschaffende in der digitalen Welt
Letzte Hürde für EU-Urheberrechtsreform am 15. April 2019: Abstimmung im EU-Rat erfolgreich. Der VTMÖ begrüßt faire Beteiligung für Kreative in der digitalen Welt durch die EU-Urheberrechtsreform.
„Die faire Beteiligung der Kreativen an den Gewinnen der Internet-Giganten ist jetzt europaweites Recht – das ist ein Meilenstein auch für Österreichs Indies! Mit diesem Rechtstitel ist nicht mehr möglich, dass Plattformen einen Lizenzvertrag mit Urhebern einfach negieren“, betont Alexander Hirschenhauser, Sprecher des VTMÖ-Leitungsteams.
Internetplattformen sollen Lizenzgebühren an die Kreativen abführen
Ziel der EU-Urheberrechtsreform ist die Vergütungen für Musikschaffende für die Nutzung ihrer Werke auch im Internet. Was im analogen Leben funktioniert, scheiterte bisher an Internet-Plattformen: hier wird nun die Position der Urheber gegenüber den Internet-Konzernen gestärkt und auf eine faire Basis gestellt. Bereits am 26.3.2019 hatte sich eine Mehrheit von348 zu 274 EU-Abgeordneten für die EU-Urheberrechtsreform als Gesamtpaket ausgesprochen.
Internetplattformen haften künftig dafür, wenn unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. Bisher wurden bei Urheberrechtsverletzungen die einzelnen User verantwortlich gemacht. Ab sofort sollen Internetplattformen sich um Lizenzen für geschützte Inhalte bemühen und auch Lizenzgebühren an die Kreativen abführen.
Diese Abstimmung des EU-Rats am 15. April für die EU-Urheberrechtsreform ist ein Meilenstein zur Durchsetzung der Rechte der Urheber. Innerhalb von zwei Jahren sollen die neuen Regeln in nationales Recht umgewandelt werden. Für Österreich hat Medienminister Gernot Blümel bereits eine rasche Umsetzung angekündigt.
Europaweite Proteste
Dagegen standen massenhafte Proteste in ganz Europa, die das „freie“ Internet in Gefahr sehen. Dabei wird nicht diskutiert, dass google, Facebook und Co bereits jetzt auch mit Filtern bestimmen, wer was und wie lange sehen darf. Diese US-Internet-Konzerne haben auch einen guten Teil der Protestkampagne in Europa finanziert.
Die Kritik gegen Artikel 17 (ehemals 13) und den Einsatz von Upload-Filtern kommt den Urhebern nicht zugute: Damit wird einer Haftung der Plattformen auf urheberrechtlich geschützte Werke bereits im Vorfeld der Riegel vorgeschoben.
Für die Indies betont Alexander Hirschenhauser, dass es keinesfalls um eine Einschränkung des Internet gehe. Ziel seien vielmehr bestimmte Plattformen, die den Urhebern die gerechte Vergütung für ihre Leistungen verwehren, obwohl sie Milliarden auch mit diesen rechtlich geschützten Inhalten umsetzen. Auch die Rechtssicherheit für die privaten User ist ein zentraler Aspekt dieser EU-Urheberrechtsreform.
VTMÖ mahnt nutzungsbezogene Abrechnung an
Für den VTMÖ ist klar, dass die Verteilung der digitalen Vergütungen nutzungsbezogen erfolgen muss. Zudem wäre theoretisch auch eine Ausschüttung über Pauschalverträge mit Verwertungsgesellschaften denkbar.
Alexander Hirschenhauser: „In diesem Fall wird sich der VTMÖ vehement dafür einsetzen, dass eine Verteilung nutzungsbezogen an unsere Mitglieder erfolgt. Ein Verschwinden von Geld aus digitalen Vergütungen in den Black Boxen der Verwertungsgesellschaften wird der VTMÖ nicht zulassen.“