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Minimal Art im österr. Nationalrat

Nur das Notwendigste wurde in Sachen Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaftengesetze erledigt. Ein großer Wurf sieht allerdings anders aus...

Die "Festplattenabgabe" - nennen wie sie doch korrekterweise lieber "Speichermedienvergütung" - mag nicht zukunftssicher sein, weil sie nur auf die im Abnehmen begriffene Speicherung auf lokalen Festplatten abzielt, nicht aber auf Speicherung in der Cloud bzw. auf die Zwischenspeicherung gestreamter Inhalte. Dennoch sind diese Vergütungen überlebenswichtige und faire Entgelte an die Kreativszene im Gegenzug für das Recht, Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen und zu speichern .

Im Sommer noch hatten Justizminister Brandstetter und Kanzleramtsminister Ostermayer in seltener Eintracht versichert, eine gesetzliche Regelung würde noch dieses Jahr im Nationalrat verabschiedet werden. Eine solche Regelung fordern seit Jahren alle Verwertungsgesellschaften und die Interessensvertretungen von Musik-, Literatur-, Film- und Bildschaffenden. Es geht um Rechtssicherheit und es geht um die eigentlich logische Einbeziehung von Smartphones, Tablets etc in dieses Vergütungssystem. Jahrelang andauernde Musterprozesse mit wechselnden Erfolgen schreien förmlich nach klaren gesetzlichen Formulierungen.

Stattdessen wurde nun ein Mini-Novellchen beschlossen, das bloß jene notwendigsten Anpassungen beinhaltet, die zur Vermeidung einer Rüge aus Brüssel wegen nicht fristgerechter Umsetzung von EU-Richtlinien notwendig sind - etwa betreffend verwaiste Werke. Zumindest wurde die Meldepflicht an die Verwertungsgesellschaften bei der "Inverkehrbringung von Speichermedien und Vervielfältigungsgeräten" konkretisiert. Wir haben es gelernt, auch für kleinste Häppchen dankbar zu sein...oder doch nicht?

Unser Zorn wächst.

UrhR-Austria-Entwurf2014.compressed.pdf


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