Bis auf Weiteres keine Förderungen aus SKE-Fonds
Die Speichermedienabgabe ist in Österreich seit 1.10.2015 gesetzlich verankert, doch Amazon will diese Abgabe offenbar nicht bezahlen. Hier die offizielle Mitteilung der austro mechana:
Aktuell sind die Beiratssitzungen der SKE verschoben. Diese Terminverschiebungen haben mit dem Gerichtsverfahren austro mechana gegen Amazon zu tun. Zum Verständnis muss vorab klar sein, alle SKE-Einrichtungen – bei der austro mechana, der LSG Produzenten und LSG Interpreten, der Literar Mechana, der VDFS (für die Filmschaffenden), der Bildrecht (für die bildenden KüntlerInnen) etc. – existieren nur und finanzieren sich ausschließlich durch die Vergütung für privates Kopieren (= Speichermedienvergütung, früher seit 1981 Leerkassettenvergütung). Die austro mechana muss diese Vergütung zentral einheben, dann anteilig an die anderen Vertretungen weiterreichen, es sind also alle Kunstsparten betroffen. Die Situation stellt sich wie folgt dar:
1 – Um die Rechte aller KünstlerInnen auf Vergütung für privates Kopieren in Österreich durchzusetzen, musste
die austro mechana die Firma Amazon klagen, die diese Ansprüche für Österreich nicht akzeptieren will. Diese Klage war für fast alle europäischen Länder von großer Relevanz, zumal sie bis vor den EuGh gegangen ist und somit in Folge wohl alle europäischen Systeme für privates Kopieren betreffen hätte können. Der EuGh hat aber 2013 die Ansprüche der Kunstschaffenden (in diesem Fall geltend gemacht durch die austro mechana für Österreich) ganz klar bestätigt. Allerdings hat er auf das Diskriminierungsverbot innerhalb der EU hingewiesen.
2 – Diesen Hinweis hat Amazon aufgegriffen und attackiert nun über diesen Weg die Rechtmäßigkeit und den Anspruch von Kunstschaffenden auf Vergütung für die Privatkopie. Amazon meint, bisher seien europäische Systeme – wie auch jenes der SKE – von Gesetzes wegen darauf ausgerichtet, die ‘Mitglieder’ der jeweiligen Gesellschaft zu unterstützen, hier also etwa jene der austro mechana (bzw. der LSG Produzenten und LSG Interpreten, der Literar Mechana, der Bildrecht, dem Dachverband der Filmschaffenden etc.). Diese Kulturförderung im allerweitesten Sinne auch regionaler oder ‘heimischer’ KünstlerInnen (obwohl nie an eine Staatsbürgerschaft gebunden und mit einer Vergütung, die ihnen grundsätzlich jedenfalls gebührt!) könnte diskriminierend sein, klagt Amazon. Zwei österreichische Gerichte haben dem – unerwartet – Recht gegeben. 3 – Die endgültige Klärung in Österreich erfolgt nun durch den OGH. Wann dies geschieht, liegt an ihm und ist nicht genauer bekannt. Wir erhoffen eine Entscheidung zumindest bis zum Herbst 2016. Bis dahin bleibt streng genommen unklar, ob die Vergütung nun den Kunstschaffenden und AntragstellerInnen gebührt oder nicht. Wir sind überzeugt, dass dem so ist, mussten aber dennoch aktuell zumindest mit einer Verschiebung weiterer Förderentscheidungen reagieren. Inzwischen wird versucht mittels Gutachten zu klären, wie wir mittelfristig ‘rechtens’ weiter verfahren können. Wie weiter vorzugehen ist, liegt also bei weitem nicht mehr im Ermessen der SKE allein. Es betrifft die austro mechana als Ganze, darüber hinaus aber auch alle anderen Verwertungsgesellschaften, die Speichermedienvergütung erhalten. Im Ergebnis müssen wir aktuell noch um Geduld ersuchen, im Zweifel sogar bis zu einer Entscheidung des OGH. Anträge können weiter gestellt werden, sie werden wie schon bisher für die nächste wieder mögliche Beiratssitzung gereiht (www.ske-fonds.at/antrag). Es steht Ihnen frei, inzwischen das Logo SKE zu verwenden oder nicht (www.ske-fonds.at/logo). Die Entscheidung des Beirats wird das nicht beeinflussen. Wir informieren Sie, sobald diese Entscheidung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Lidauer