Unterstützung

Unterstützungsprogramme für Musiklabels

Achtung: Diese Seite ist auf Stand Mitte Feber 2021, wird nicht mehr aktualisiert und bleibt bloß aus Gründen der Dokumentation online.


Wir haben uns bemüht, einen umfassenden Überblick zu allen ansprechbaren Unterstützungsprogrammen strukturiert zusammenzustellen. Es ist gut, dass es viele Angebote gibt - das macht die Sache aber auch schwer überblickbar. Hier ein Versuch (Erstveröffentlichung 30.3.2020; aktueller Stand 12.12.2020):

Aktualisierungen 1.4.2020: Stipendien der Gemeinde Wien unter "Gemeinde Wien MA 7" / Facebook Small Business Grants Program unter "Diverses" / Bundesgesetz zur Stundung von Krediten unter "Diverses"

Aktualisierungen 6.4.2020: Details bei Label-LSG unter "Verwertungsgesellschaften" / Details zu Nachbesserungen beim Härtefallfonds unter "Bund-WKO-AWS" / Überbrückungskredite + Beteiligungsfonds unter "Gemeinde Wien Wirtschaftsagentur" / Details und aktueller Link zu den Arbeitsstipendien unter "Gemeinde Wien MA 7" / Investitionsförderung für Homeworking ist ausgeschöpft unter "Diverses"

Aktualisierungen 21.4.2020: Details bei Label-LSG unter "Verwertungsgesellschaften" / Härtefallfonds Phase 2 sowie Corona Hilfs-Fonds unter "Bund-WKO-AWS"/ Onlineshop-Förderung unter "Gemeinde Wien Wirtschaftsagentur" / Familienhärteausgleich unter "Bund Familienministerium"

Aktualisierungen 18.6.2020: Details bei AKM & AUME sowie ÖSTIG unter „Verwertungsgesellschaften“ / Komplettüberarbeitung wegen zahlreicher Nachbesserungen beim Härtefallfonds und beim Corona Hilfs-Fonds unter „Bund-WKO“ / neuer Überbrückungsfonds unter „Bund (BMKOES)“ / News zu Krankenkassenbeiträgen unter „OGK + SVS“

Aktualisierungen 19.10.2020: Verdoppelte Audio- und Video-Produktionsförderung bei Label-LSG unter "Verwertungsgesellschaften" / Verlängerung Härtefallfonds unter "Bund - WKO - AWS" / Erhöhung Überbrückungshilfe für Kunstschaffende unter „Bund (BMKOES)“ / Details zur Kurzarbeit unter "AMS"

Aktualisierungen 12.12.2020: Strukturförderung ist ausgelaufen bei Label-LSG unter "Verwertungsgesellschaften" / "Fixkostenzuschuss 800.000" sowie "COVID-19 Investitionsprämie" unter "Bund-WKO-AWS" / "Lockdownkompensation" für Kunstschaffende unter „Bund (BMKOES)“ / Details bei "Corona-Familienhärte ausgleich unter "Bund Familienministerium"

Aktualisierungen 15.2.2021: Weiterhin verdoppelte Audio- und Video-Produktionsförderung bei Label-LSG unter "Verwertungsgesellschaften" / Details unter "Gemeinde Wien/Wirtschaftsagentur Wien" / Details zu Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und Ausfallsbonus unter "Bund-WKO-AWS" / Details zur Überbrückungshilfe für Künstler*innen sowie COVID-19-Fonds der KSVF unter "Bund (BMKOES)" / Details zu Krankenkassenbeiträgen bzw. -rückständen unter "OGK + SVS" / Neu: "Schutzschirm für Veranstaltungen"

Label-LSG: 1 Mio. für Soforthilfe

Dieses Programm wurde gemeinsam mit dem VTMÖ konzipiert und ist ausschließlich für Bezugsberechtigte der Label-LSG zugänglich.

  • Neu: Die alljährliche Audio-Produktionsförderung wird auch im Jahr 2021 für all jene Labels geöffnet bleiben, deren Tantiemenbezug bei der letzten Audio-Hauptverteilung zwischen € 500,- und €1.000,- lag. Produktionskosten müssen nachgewiesen werden und im Jahr 2021 angefallen sein. Gefördert werden die Produktionskosten eines im Jahr 2021 erschienenen Albums. Die Antragstellung für 2021 wird ab ca. Ende Feber möglich sein.
  • Die Produktionsförderung für das Jahr 2020 ist abgeschlossen, es sind keine Anträge mehr möglich - ausgenommen jene, die durch die kürzlich ausbezahlten Nachverrechnungen eine höhere Förderklasse erreicht haben und die Differenz auf die nunmehr erreichte Förderklasse jetzt noch einreichen wollen. Antragsformular Audio 2020
  • Auch im Jahr 2021 können weiterhin verdoppelte Förderbeträge beantragt werden:
    • Bezug € 500,- bis € 1.000,- / Förderung € 1.000,- (max.) - neu ab 10/2020
    • Bezug € 1.000,- bis € 5.000,- / Förderung € 1.500,- (max.) - 4/2020 um 50% erhöht - 10/2020 um 100% erhöht
    • Bezug € 5.000,- bis € 10.000,- / Förderung 3.000,- (max.) - 4/2020 um 50% erhöht - 10/2020 um 100% erhöht
    • Bezug € 10.000,- bis € 30.000,- / Förderung 5.000,- (max.) - 10/2020 um 100% erhöht
    • Bezug € 30.000,- bis € 100.000,- / Förderung 10.000,- (max.)10/2020 um 100% erhöht

  • Neu: Auch die Video-Produktionsförderung wird im Jahr 2021 weiterhin für all jene Labels geöffnet, deren Tantiemenbezug bei der letzten Video-Hauptverteilung zwischen € 500,-und € 1.000,- lag und auch 2021 können weiterhin verdoppelte Förderbeträge beantragt werden! Produktionskosten müssen nachgewiesen werden und im Jahr 2021 angefallen sein. Gefördert werden die Produktionskosten eines im Jahr 2021 erschienenen Videos. Antragsformular Video (wird ca. Ende Feber ergänzt, ab dann sind Anträge für 2021 möglich)
    • Bezug € 500,- bis € 1.000,- / Förderung € 1.000,- (max.) - neu ab 10/2020
    • Bezug € 1.000,- bis € 5.000,- / Förderung € 1.500,- (max.) - 10/2020 um 100% erhöht
    • Bezug € 5.000,- bis € 10.000,- / Förderung 3.000,- (max.) - 10/2020 um 100% erhöht
    • Bezug € 10.000,- bis € 50.000,- / Förderung 7.000,- (max.) - 10/2020 um 100% erhöht
    • Bezug mehr als € 50.000,- / Förderung 15.000,- (max.) - 10/2020 um 100% erhöht

Tipps zu Audio- und Video-Produktionsförderungen: Die Förderung kann auf eine oder mehrere eingereichte Produktionen entfallen. Die Förderkategorie ergibt sich aus dem Netto-Gesamtbetrag der aktuellen LSG-Audio- bzw. Video-Hauptabrechnung (vor Aufschlag der Ust. und vor Abzug der Verwaltungskosten).

  • Neu: Die neue gestaffelte Strukturförderung richtet sich an mittelgroße Bezugsberechtigte, die am Musikstandort Österreich aktiv sind, und soll die Struktur dieser produzierenden Labels stabilisieren sowie projektbezogene Verluste und Mehrkosten aufgrund der Corona-Krise abfedern. Es gilt allerdings, eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen:
    • Tantiemenbezug bei der letzten Audio-Hauptverteilung der LSG-Produzenten zw € 1.000 und € 45.000 (Nettobezug nach Abzug der Verwaltungskosten
    • Min 2 und max 10 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente inkl. Eigentümer*innen, auch freie Mitarbeiter*innen)
    • Labelumsatz im letzten Geschäftsjahr: Mind. € 50.000 und max. € 1,5 Mio
    • Label muss in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung mindestens 3 Künstleralben/ Neuproduktionen (oder entsprechende Serien von Singles/EP's) in Österreich veröffentlicht haben (Veröffentlichungen von reinen Lizenzprodukten zählen nicht mit)
    • der angesuchte Förderbetrag muss den wirtschaftlichen Verlusten und Mehrkosten aufgrund der Corona-Krise entsprechen
    • Förderbeträge je nach Höhe des letzten Tantiemenbezugs:
      • Bezug bis € 5.000,- / Förderung € 10.000,- (max.)
      • Bezug bis € 10.000,- / Förderung 15.000,- (max.)
      • Bezug bis € 45.000,- / Förderung 25.000,- (max.)
    • Antragsformular

Tipps zur Strukturförderung: Bei EPU's oder Personengesellschaften zählen eigene Arbeitsstunden zu branchenüblichen Sätzen als Ausgaben; Labels, die Booking als Nebengewerbe anbieten, können entgangene Provisionen einrechnen; bei verschobenen Releases können entgangene Streaming- und Verkaufserlöse eingerechnet werden; Bereits getätigte Investitionen in Werbung und Promotion für verschobene Projekte (inkl. Bankzinsen) gelten als Mehrkosten. Anmerkung: Dieses Programm ist abgeschlossen.

Es besteht leider die Gefahr, dass erhaltene Strukturförderungen der Verwertungsgesellschaften auf Leistungen aus dem Härtefallfonds via WKO vermindernd wirken. Die Beurteilungen von Fachleuten sind nicht ganz eindeutig, tendieren aber in diese Richtung. Jedenfalls vermindernd wirken alle Einnahmen egal aus welcher Quelle bei den Unterstützungen des Corona Hilfs-Fonds via AWS.

AKM & AUME: 1 Mio. Kultur-Katastrophenfonds

Dieses Programm richtet sich an Urheber*innen und Verlage.

  • Tantiemen- oder Honorarausfall (Zuschuss): Wer durch die Absage von öffentlichen Veranstaltungen und den dadurch bedingten signifikanten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geratet, beantragt einen Zuschuss und füllt dafür dieses Formular aus. Anmerkung: Dieser Fonds ist mittlerweile voll ausgeschöpft, es sind keine Anträge mehr möglich.
  • Überbrückung von Liquiditätsengpässen (Darlehen): Sollte der wirtschaftliche Weiterbestand eines Musikschaffenden durch die Absage öffentlicher Veranstaltungen gefährdet sein und Mittel zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses erforderlich sein, können UrheberInnen und Verlage von musikalischen Werken ein einmaliges Darlehen in der Höhe von max. EUR 15.000 gewährt werden. Das Darlehen ist zinsenlos, die Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre. Formular und Bedingungen

ÖSTIG im Auftrag der LSG-Interpret*innen

Dieses Programm ist für Interpret*innen gedacht.

Derzeit läuft Phase 3 für ausgefallene Live-Gagen im Zeitraum 1.6. bis 31.8.2020. Unterstützungen werden nur Bezugsberechtigten der LSG-Interpret*innen gewährt, die durch corona-bedingte Absagen in eine materielle Notlage geraten sind. Diese Notlage ist zu belegen.

Antragsformular, Formblatt und Formular für die eidesstattliche Erklärung sind hier zu finden. Einreichungen sind bis 30.6.2020 per Email an die im Formular angegeben Emailadresse zu senden. Anmerkung: Dieser Fonds ist mittlerweile voll ausgeschöpft, es sind keine Anträge mehr möglich

Es besteht leider die Gefahr, dass erhaltene Förderungen der Verwertungsgesellschaften auf Leistungen aus dem Härtefallfonds via WKO vermindernd wirken. Die Beurteilungen von Fachleuten sind nicht ganz eindeutig, tendieren aber in diese Richtung. Jedenfalls vermindernd wirken alle Einnahmen egal aus welcher Quelle bei den Unterstützungen des Corona Hilfs-Fonds via AWS. Durch die mittlerweile eingeführte Mindestzuschusshöhe von € 500,- plus den automatisch hinzugerechneten "Comeback-Bonus" in Höhe von € 500,- (jeweils pro Monat) betrifft dies aber nur jene, deren Anspruch pro Mönat höher als € 1.000,- läge.

Härtefallfonds (via WKO)

Dient zur Absicherung der Lebenserhaltungskosten für alle EPU's, Firmen mit bis zu 9 Mitarbeiter*innen, "Neue Selbstständige", freie Dienstnehmer*innen und Non-Profit Organisationen (Bundesmittel, Abwicklung über WKO)

Phase 1: € 1.000,- Soforthilfe (nur 500,- bei Jahreseinkommen unter € 6.000,-), dann (Phase 2) 3 Monate lang max. je € 2.000,-, wobei diese Soforthilfe von Zahlungen in Phase 2 abgezogen wird. (Programm ist seit 19.4.2020 abgeschlossen)

Phase 2: Seit 27.4.2020 können auch Mehrfachversicherte, freie Dienstnehmer*innen, Selbstständige mit Einkünften unter der Geringfügigkeitsgrenze oder aus einer Pension und Kulturvereine ansuchen (bis 30.4.2021 möglich). Die Einkommensgrenzen gelten nicht mehr. Auch Jungunternehmen, die ihre selbstständige Arbeit zwischen 1.1.2020 und 15.3.2020 gestartet haben, sind anspruchsberechtigt und können für jeden beantragten Monats-Zeitraum jeweils pauschal € 500,- erhalten. Voraussetzung ist aber jedenfalls eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund einer Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung (ausgenommen Pensionist*innen).

Keinen Anspruch haben Studierende, die gleichzeitig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze haben sowie Personen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten oder in Bildungskarenz sind. Der Bezug von Mindestsicherung ist kein Ausschlussgrund.

Es muss für jeden der frei wählbaren Monate aus den 12 möglichen Betrachtungszeiträumen (16.3.2020 - 15.4. / 16.4 - 15.5. / 16.5. - 15.6. / 16.6. - 15.7. / 16.7. - 15.8. / 16,8. - 15.9, / 16.9. - 15.10. / 16.10. - 15.11. / 16.11. - 15.12. / 16.12.2020 - 15.1.2021 / 16.1. - 15.2. / 16.2. - 15.3.2021) gesondert angesucht werden. Es ist daher für jeden der gewählten Zeiträume gesondert nachzuweisen, dass die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können oder ein Umsatzeinbruch von zumindest 50% auf Basis der USt-Erklärung besteht und auch gesondert im Nachhinein einzureichen. Als Vergleichsperioden gelten März 2019 oder ein Drittel des Q1/2019, April 2019 oder ein Drittel des Q2/2019 usw sinngemäß chronologisch. Bei Unternehmen, die seit weniger als einem jahr bestehen, wird die Planungsrechnung berücksichtigt. Nebeneinkünfte sind erlaubt, können aber zu einem Abschlag führen. Kleinunternehmer*innen, die umsatzsteuerbefreit sind, können die Werte der Kennzahlen 9040/9050 aus der Steuererklärung heranziehen. GmbH-Geschäftsführer*innen, die keine Unternehmer*innen im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind, müssen diese Werte heranziehen.

Viel kritisiertes Detail: Es muss eine österreichische Bankverbindung angegeben werden, die auf den Namen des/der Ansucher*in lautet. Einige beliebte Online-Banken erfüllen dieses Kriterium nicht! Bei Firmenkonten muss im Wortlaut der Name der antragstellenden Person vorkommen.

Es ist der jüngste Einkommenssteuerbescheid vorzulegen und dieser muss ein positives Ergebnis aus selbstständiger Tätigkeit aufweisen. Falls dieser ein negatives Ergebnis zeigt, ist alternativ auch die Berechnung auf Basis eines Drei-Jahres-Durchschnitts möglich, sofern dieser positiv ist. Jungunternehmen, die noch keinen Jahresbescheid vorlegen können, haben trotzdem die Möglichkeit anzusuchen.

Bei Personengesellschaften ist von jeder Person ein eigener Antrag zu stellen.

Mittlerweile ist die Angabe der sogenannte KUR Nummer nicht mehr verpflichtend, beschleunigt allerdings die Bearbeitung signifikant. Diese ist an einen Gewerbeschein geknüpft. Aber auch alle, die aus einem anderen Grund einen Zugang zum "Unternehmensserviceportal" (USP) der WKO haben, verfügen bereits über eine solche KUR Nummer. Wer weder Gewerbeschein noch USP-Zugang hat, kann folgenden Weg beschreiten:

  • Auf FinanzOnline einsteigen.
  • Dort im Startmenü eine Handysignatur beantragen.
  • Sobald diese vorliegt, ist das dann der Zugang zum USP-Portal möglich zwecks Abfrage der KUR Nummer.

Antragstellung hier

FAQ hier (Insbesondere das Kapitel "Abgrenzung zu anderen Förderungen" ist beachtenswert!)

Fixkostenzuschuss, Verlustersatz und Ausfallsbonus (via COFAG)

Mit dem "Fixkostenzuschuss I" und dem "Fixkostenzuschuss 800.000" können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis EUR 10 Millionen stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent dar. Der Ausfallsbonus ist eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat für jedes Unternehmen, das durch die Ausbreitung von COVID-19 mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war.

Antragstellung nur über Steuerberatungskanzlei!

Antragstellung hier

FAQ hier

Informationen des Finanzministeriums hier

COVID-19 Investitionsprämie (via AWS)

Es werden Investitionen gefördert, für die zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 erste Maßnahmen gesetzt und die bis spätestens 28.2.2022 umgesetzt werden, wobei mit der Investition vor dem 1.3.2021 begonnen werden muss (Bestellungen, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn von Leistungen). Die ersten Maßnahmen dürfen nicht vor dem 1.8.2020 erfolgt sein. Nicht gefördert werden klimaschädliche Investitionen (z.B. Fahrzeuge und Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden), Immobilien, Erwerb von Geschäftsanteilen etc.

Das minimale Investitionsvolumen beträgt € 5.000,- wobei mehrere kleinere Investitionen zu einem Antrag zusammengefasst werden können. Der Zuschuss beträgt 7% (im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit 14%). Auch Untrnehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, EPU's sowie unternehmerisch tätige Vereine sind antragsberechtigt.

Antragstellung über Steuerberatungskanzlei wird empfohlen, obwohl das erst ab einem beantragten Zuschuss von € 12.000,- verpflichtend ist!

Antragstellung und FAQ hier

Überbrückungskredite: Übernahme von Bürgschaften durch die Gemeinde Wien, Abwicklung über WKBG und Hausbank. Richtlinien und Formular hier.

Beteiligungsfonds "Stolz auf Wien": Dieses Programm richtet sich an KMU's, die auch mehere Arbeitsplätze sichern. Ab Mitte Mail will sich die Wien Holding mit max. 20% / max. € 1 Mio. an für den Standort Wien wichtigen bzw. typischen Unternehmen beteiligen. Nach spätestens 7 Jahren wird diese Beteiligung dann zu von Anfang an feststehenden Konditionen wieder verkauft. Aktueller Informationsstand hier.

Infoblatt: Unterstützungsmaßnahmen für Wiener Betriebe

Onlineshop-Förderung: Gefördert wird der Auf- und Ausbau von Onlineshopsystemen in Klein- und Kleinstunternehmen der Bereiche Nahversorgung und Kreativwirtschaft in Wien. Investitionskosten, Anschaffungskosten wie Hardware, Software, für Versand und Lager, Beratungsleistungen, externe (IT-) Dienstleistungen, Marketingkosten, Lizenzkosten im Ausmaß von 75% bzw. max. € 10.000,- (Mindestprojektvolumen = € 1.000,-). Es kann bis 10.6.2020 eingereicht werden bzw. bis der Topf ausgeschöpft ist. Richtlinien hier, Förderantrag hier (Anmerkung: Programm beendet)

Unterstützungsfonds im Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds: Ansuchen sind jederzeit möglich, die Richtlinien wurden bereits geändert und weitere Anpassungen sind nicht unwahrscheinlich. Gedacht für Interpret*innen und Urheber*innen.

Informationen zum Fonds hier und hier

Überbrückungsfonds für Kunstschaffende: Ursprünglich konnten Kunstschaffende um bis zu € 6.000,- Überbrückungshilfe ansuchen. Am 7.10.2020 wurde dieser Betrag für das Jahr 2020 auf insgesamt € 10.000,- erhöht. Wer bereits die erste Tranche erhalten hat, kann neuerlich um weitere € 4.000,- ansuchen. In beiden Fällen kann bis 31.3.2021 angesucht werden. Für das 1. Quartal 2021 sind insgesamt € 3.000,- abrufbar. Die wirtschaftliche Notlage ist nachzuweisen. Ein Arbeitsstipendium von einem der Bundesländer und die Unterstützungsleistungen der Verwertungsgesellschaften haben keinen Einfluss auf die Gewährung der Beihilfe. Zahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO wirken mindernd. Eine weitere Verlängerung dieses Programms ist sehr wahrscheinlich.

FAQ hier und hier, Erstantrag (€ 6.000,- für 2020 bzw. € 3.000,- für 2021) hier und Antrag € 4.000,- (Aufstockung 2020) hier.

COVID-19-Fonds des KSVF wurde speziell für die aktuelle Situation geschaffen und ist gedacht für jene Künstler*innen sowie Kunstvermittler*inen, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch für den Härtefallfonds der WKO anspruchsberechtigt sind. Gewährt werden. Höhe: € 3.500 für 2020; je € 1.500,- für 1. und 2. Quartal 2021. Weitere Infos hier; Antragsformular hier

Lockdownkompensation für Künstler*innen: Kriterien sind gleich wie beim Überbrückungsfonds. Ursprünglich einmalig € 1.300,- und seit 7.12.2020 erhöht auf einmalig € 2.000,-! Wer bereits den kleineren Betrag beantragt und bekommen hat, wird automatisch die zusätzlichen € 700,- überwiesen bekommen. Für die Monate Jänner und Feber 2021 können wiederum € 1.000,- angesucht werden. Andere Förderungen wirken nicht mindernd.

FAQ hier, Kombiantrag Überbrückungsfonds + Lockdownkompensation hier, Antrag nur Lockdownkompensation hier.

Freischaffende Künstler*innen aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Bildende Kunst, Neue Medien und Film sowie freiberufliche Wissenschaftler*innen können bis zum 29.4.2020 um einmalige Arbeitsstipendien in der Höhe von bis zu 3.000 Euro ansuchen. Die Einreichmodalitäten wurden auf der Webseite der Kulturabteilung der Stadt Wien veröffentlicht. Zusagen und Auszahlungen werden ab Mitte Mai erfolgen. (Anmerkung: Programm beendet)

Folgendes ist möglich:

  • Stundung der Einkommenssteuer
  • Stundung der Körperschaftssteuer
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Ratenzahlung von Rückständen
  • Senkung des Säumniszuschlages

Details dazu und Abwicklung am besten via Steuerberatungskanzlei

Für Familien mit mind. 1 Kind, für das zum Stichtag 28.2.2020 Familienbeihilfe bezogen wurde und mit mind. 1 im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Elternteil in finanzieller Notlage (sowohl selbst- als auch unselbstständige Erwerbstätige). Maximal für 3 Monate je max. € 1.200,- abhängig vom Haushaltseinkommen.

Falls ein Antrag bereits abgelehnt wurde und sich die Umstände seither geändert haben, kann seit 2.11.2020 ein Neuantrag gestellt werden.

FAQ hier, Volltext Richtlinien hier, Formular hier

Auch Gemeindeabgaben können gestundet, Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Infos dazu direkt bei der jeweiligen Gemeinde.

Kurzarbeit

Es gibt ja leider nicht viele Labels in Österreich, die angestellte Beschäftigte haben...

Das aus den Medien bekannte Kurzarbeitsmodell ist jedenfalls auch für die Musikwirtschaft rückwirkend ab 1.3.2020 ansprechbar. Abwicklung über das AMS, Infos hier und hier.

Auflösung mit Wiedereinstellungszusage

Alternative Option zur Kurzarbeit. Infos dazu hier.

Bildungskarenz

Auch dieses Instrument kann eine Option sein, um über die Runden zu kommen, Infos hier bzw für freie Dientsverhältnisse hier.

Krankenkassenbeiträge

Das Morartorium für Einbringungsmaßnahmen, Insolvenzanträge und Säumniszuschläge ist ausgelaufen. Jetzt geht es um den Abbau der gestundeten Rückstände, die meist am 31.3.2021 fällig sein werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber weitere Stundungen und Ratenvereinbarungen möglich. 

Der Verzugszinsensatz wird für die Zeit vom 1.4.2021 bis zum 30.6.2022 vorübergehend um 2 % verringert und beträgt in dieser Zeit 1,38 % anstatt 3,38 %.

Informationen dazu sind hier (OGK) bzw. hier (SVS) zu finden.

Neu: Zuschuss für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung zukünftiger Veranstaltungen resultiert: Antragstellung seit 18. Jänner 2021 für Veranstaltungen, die zwischen 1.3.2021 und 31.12.2022 in Österreich stattfinden.

Weitere Infos und Beantragung hier

Länder: Fast alle Bundesländer haben Porgramme für Arbeitsstipendien aufgelegt bzw. wollen noch spezielle Landesförderungen schaffen. Bitte auf dem Kulturportal des jeweiligen Bundeslandes den aktuellen Stand checken.

Stundungen bei Leasingverträgen, Versicherungen, Strom/Gas sind in vielen Fällen möglich.

Kreditraten: Um Ausetzung oder Herabsetzung der Rückzahlungsraten ansuchen.

Bürgschaften für Darlehen: In Wien übernimmt die WKBG Bürgschaften für Kredite, ein ähnliches Programm gibt es bei AWS für ganz Österreich. Es hat sich herausgestellt, dass mittels dieser Bürgschaften abgesicherte Kredite dennoch nur sehr schwer zu bekommen sind.

Miete: Bei behördlicher Schließung oder sonstigen Gründen für vorübergehende Nichtbenützbarkeit für die im Mietvertrag definierten Zwecke müssen die monatlichen Mietzahlungen herabgesetzt oder ausgesetzt werden.

WK-Grundumlage: Herabsetzung beantragen.

Versicherung: Betriebsversicherung checken, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung inkludiert ist.

Investition in Homeworking: Werden in Wien von der Wirtschaftsagentur Wien mit 75% gefördert (bis zu € 10.000,- pro Projekt), Infos dazu hier. (Das vorgesehene Budget ist mittlerweile ausgeschöpft, das Programm somit beendet.)

Facebook hat ein "Small Business Grants Program" mit USD 100 Mio. Volumen angekündigt. Bis zu 30.000 ausgewählte Kleinunternehmen sollen um Barzuschüsse und Werbeguthaben ansuchen können. Dieses Angebot ist bisher nur für bestimmte Standorte, weitere Länder sollen folgen, Österreich bisher leider immer noch nicht erwähnt). Es richtet sich jedenfalls an kleine Unternehmen mit 2 bis 50 Mitarbeiter*innen. Informationen dazu werden hier aktuell gehalten. Anmerkung: Das Programm ist beendet, Österreich wurde nie berücksichtigt.

Abschließend drei wichtige Empfehlungen:

  • Nehmt die aktuell geltenden Richtlinien zum "physical distancing" ernst.
  • Legt eine Dokumentation aller Absagen, Verschiebungen, Verdienstentgänge etc. an, diese könnte vielleicht später hilfreich sein.
  • Kühlen Kopf bewahren und die Planung neuer Releases nicht vernachlässigen, denn es wird ein Leben nach der Krise geben.