Benefits
Firmengründung im Musikumfeld
Um sich in der Musikbranche als Labelbetreiber/Produzent in Österreich selbstständig zu machen gilt es einige Vorüberlegungen anzustellen, beispielsweise ob es gescheiter wäre als Verein zu agieren oder ob doch eher eine Firmengründung in Betracht gezogen werden sollte. Informationen dazu erteilt u.a. das Gründerservice der österreichischen Wirtschaftskammer: grundlegende Informationen über die Verschiedenen Formen von Unternehmen und welche davon am besten für einen geeignet sind (allein oder mit Partner, Ges. m. b H.,…) erfährt man hier auch.
Weiters sollte man sich Gedanken machen über den Arbeitsbereich seines Unternehmens, das Betreiben eines Labels beinhaltet zumeist Bereiche wie Künstleraufbau, Vertrieb, Promotion, Vorfinanzierung und vieles mehr. Viele Musikunternehmen in Österreich bieten auch Dienstleistungen an, welche die klassische Labeltätigkeit erweitern, z.B. Booking, Publishing/Musikverlag. Das Produkt- und Dienstleistungsportofolio seines Unternehmens will also genau überlegt sein.
Um die Rechte an seinen Produktionen verwerten zu können, sollte man mit einer Verwertungsgesellschaft, welche Masterrechte administriert, zusammenarbeiten. In Österreich gibt es die LSG. Wer international tätig ist, dem ist auch unbedingt zu empfehlen, sich bei einer der internationalen Collecting Societies anzumelden. Hier gibt es z.B. die PPL in Großbritannien oder die GVL in Deutschland.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Der VTMÖ finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge der Mitglieder und Förderungen.
Das aktuelle Leitungsteam: (Periode 2022-2024)
- Christoph Pepe Auer (Session Work Records)
- Alexander Hirschenhauser – Sprecher des Leitungsteams
- Paulina Parvanov (soda. mit himbeer)
- Matthias Pirngruber (töchtersöhne)
- Mario Rossori (Pate Records)
Der VTMÖ wurde im Jänner 2003 als „Dachverband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und MusikproduzentInnen Österreichs“ in Wien gegründet.
Ziel des VTMÖ ist die Zusammenfassung, der Schutz und die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen der gesamten Musikbranche, insbesondere der Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten sowie die Unterstützung seiner Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer kulturellen Aufgaben und ihrer sonstigen gemeinsamen Belange.
- Vertretung der branchen- und betriebsbezogenen Interessen der Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Legislative, Behörden, Verwertungsgesellschaften und anderen Verbänden
- Öffentlichkeitsarbeit und Präsenz des Verbandes bei relevanten Veranstaltungen und Anlässen im Bereich der Musikwirtschaft
- Fortbildung und Beratung
- Verbesserung der ökonomischen Bedingungen
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern
- Kontaktpflege zu in- und ausländischen Verbänden und Institutionen
Der VTMÖ vertretet die branchen- und betriebsbezogenen Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Legislative, Behörden, Verwertungsgesellschaften und anderen Verbänden und unterstützt seine Mitglieder im Rahmen seines Aufgabenbereiches in ihrem Geschäftsbetrieb mit Rat und Hilfe und fortlaufenden Informationen über die Marktentwicklung. Weiters will der VTMÖ durch Vernetzungen und Erfahrungsaustausch mit internationalen Organisationen von Independent Labels die Stellung seiner Mitglieder international verbessern und den Zugang zu neuen Märkten (nicht zuletzt in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Branche) erleichtern.
Der VTMÖ vertretet die Interessen unabhängiger TonträgerunternehmerInnen, Musikverlage und MusikproduzentInnen in Österreich.
Mitglieder können juristische und natürliche Personen (mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Österreich) werden, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Ton-/Tonbildaufnahmen befasst sind oder einen Musikverlag betreiben oder den Verein in seinen satzungsgemäßen Zielen unterstützen wollen.
Wenn Du Mitglied im VTMÖ werden möchtest, fülle bitte das Online-Formular aus. Bei Fragen zur Anmeldung helfen wir Dir gerne weiter.
Die Mitgliedschaft beim VTMÖ ermöglicht Fortbildung und Beratung, viele Rabatte bei kooperierenden Unternehmen und Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedsfirmen. Letztlich geht es darum, dass wir nur gemeinsam genügend laut sind, um wahrgenommen zu werden und unsere Interessen durchsetzen zu können.
Ja die Mitgliedschaft beim VTMÖ ist kostenpflichtig und beträgt für kleine Labels ab dem Jahr 2023 EUR 90,- (zuzüglich 20% MWSt) pro Jahr. Da der VTMÖ sich als solidarischer Verband versteht, wird Mitgliedern, die nicht MWSt-abzugsberechtigt sind, zusätzlich ein Rabatt in Höhe der MWSt gewährt. Als „kleines Label“ gelten alle Mitglieder, deren Label-LSG-Jahresabrechnung unter € 3.000,- beträgt. Für „mittlere Labels“ mit Jahresabrechnungsbeträgen bis zu € 30.000,- macht der Mitgliedsbeitrag € 150,- pro Jahr aus und unsere größten Mitglieder leisten pro Jahr € 250,- an Mitgliedsbeiträgen.
Wenn ein Mitglied zwei Jahresbeiträge im Rückstand ist, wird die Mitgliedschaft automatisch durch Ausschluss beendet.
In finanziellen Notsituationen können Mitglieder durch formloses Schreiben mit Bekanntgabe der Gründe an office(at)indies.at um Befreiung von der Mitgliedsgebühr für ein Jahr ansuchen. Das Leitungsteam entscheidet dann über die Befreiung. Es kann maximal zwei Jahre in Folge um Befreiung angesucht werden.
Du kannst Deine Mitgliedschaft jederzeit zum Jahresende kündigen.
Der VTMÖ vertritt die branchen- und betriebsbezogenen Interessen der Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Legislative, Behörden, Verwertungsgesellschaften und anderen Verbänden. Der VTMÖ macht Öffentlichkeitsarbeit und ist bei relevanten Veranstaltungen und Anlässen im Bereich der Musikwirtschaft präsent. Darüber hinaus erfolgt regelmäßige Kontaktpflege zu in- und ausländischen Verbänden und Institutionen.
Derzeit sind ca. 210 Labels, Musikverlage und Musikschaffende im VTMÖ (Stand 20.6.2024).
Die Richtlinien / Pflichten finden sich in den Statuten des VTMÖ die wir Ihnen gerne auf Anfrage zusenden: office AT indies DOT at
Es gibt KEINE politische Ausrichtung des Vereins.
Die derzeitigen Kooperationspartner sind im Inland: LSG ProduzentInnen, AKM/AUME, Österreichischer Musikrat, mica, Austrian Music Export und der Österreichische Musikfonds. Im Ausland sind das: WIN, Merlin, IMPALA, VUT sowie zahlreiche weitere nationale Indie-Verbände in Europa und auf der ganzen Welt.
Die Gründung eines Verlags ist in jedem Fall bei der Gewerbebehörde anmeldepflichtig. Es handelt sich dabei um ein freies Gewerbe. Darüber hinaus ist die Aufnahme bei der AKM/AUME erforderlich, um in den Genuss von Tantiemenausschüttung zu kommen.
Ansonsten gelten die selben Bedingungen wie bei der Labelgründung, siehe Wie gründe ich ein Label.
Im Inland ist das für das Label und bei der Produktion von Video Clips die LSG Produzenten Gesellschaft. Bei den Musikverlagen ist es die AKM und AUME (Austro Mechana). Schwestergesellschaften gibt es in fast allen Ländern in der Welt. Teilweise übernehmen die österreichischen Verwertungsgesellschaften die Einhebung der ausländischen Tantiemen. Oft ist es aber hilfreich, direkte Verträge bei Verwertungsgesellschaften in den Hauptzielmärkten abzuschließen.
Als Label bezeichnet man eine EinzelunternehmerIn, eine Personengesellschaft oder einen Verein, der für Dritte Tonträger (CD oder Vinyl) oder digital veröffentlicht. Daraus resultiert eine gewerbliche Tätigkeit, die Anmeldungspflichtig ist.
Als Eigenlabel (oder auch Künstlerlabel) bezeichnet man ein Label, wenn es sich bei den Veröffentlichungen NUR um eigene Werke handelt. Dazu ist keine Gewerbeberechtigung notwendig. Steuerlich sind beide Bereiche gleich zu behandeln und beim Finanzamt anmeldepflichtig.
Weitere Beratung zur Gründung eines Labels, eines Unternehmen finden Sie bei:
musicaustria: Praxiswissen Labels
WKÖ: Gründerservice
Siehe Wie gründe ich ein Label.
Wenn es sich um ein Eigenlabel bzw. Artistlabel handelt und kein Gewerbeschein angemeldet ist, dann ist zu klären, ob es sich aus Sicht der Sozialversicherung überhaupt um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Freiberuflich Kunstschaffende sind bis zu einer gewissen Einnahmengrenze nicht pflichtversichert. Aktuelle Versicherungsgrenzen: SVS Versichertengruppen
Wir empfehlen, diese Frage jedenfalls mit einem Steuerberater zu klären, da individuelle Umstände zu berücksichtigen sind.